Der Volkskongress Chinas hat heute das Gesetz über ausländische Investitionen final verabschiedet und damit den Weg freigemacht, dass insbesondere in der Autoindustrie ausländische Investoren Mehrheiten bei seinen Joint Venture halten dürfen. Im Bereich von Elektroautos ist es ab 2020 damit sogar möglich an produzierenden Tochtergesellschaften in China bis zu 100% halten zu dürfen. Dies ist ein wegweisendes Gesetz, das ausländischen Investoren einen besseren Schutz und ein deutlich besseres Geschäftsumfeld in China bietet. Das neue Gesetz wird am 1. Januar 2020 offiziell in Kraft treten.
Im letzten Jahr hatte im Umfeld der Ankündigungen der chinesischen Regierung bereits BMW angedeutet, seinen Anteil an dem gemeinsam mit Brilliance laufenden Joint Venture “BMW Brilliance Automotive Ltd.” von 50 auf 75% erhöhen zu wollen. Ebenfalls hatte Tesla bereits in 2018 eine Tochtergesellschaft für den Betrieb der neuen Gigafactory 3 gegründet, die sich zu 100% im Besitz von Tesla befindet. Bisher war es ausländischen Automobilherstellern nicht erlaubt speziell im Produktionsbereich eigenständig in China tätig zu sein. Mit dem in 2020 in Kraft tretenden neuen Gesetz fällt diese Hürde nun vollkommen weg.
Auch der Volkswagen Chef Herbert Diess hatte sich bereits am 12. März zu der bevorstehenden Änderung der Gesetzeslage in China geäußert und angekündigt, dass auch Volkswagen nun intensiv seine Beteiligungen an chinesischen Joint Ventures prüfen wird und Ende 2019 oder zu Beginn des Jahres 2020 entscheiden wird, ob und wie sich der Volkswagen Konzern in China zukünftig stärker und auch Mehrheitlich engagieren möchte.